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Schauen Sie sich unser Angebot für das ungarische Gewürzpaprika an, das aus dem traditionellen Szegediner Anbaugebiet stammt und unter Schutz der Europäischen Union steht. Die hergestellten Produkte werden auch hier verpackt.

Sie können eine Preiskalkulation über die gewünschten Produkte erstellen, bei Bedarf nehmen wir mit Ihnen den Kontakt mit einem persönlichen Angebot auf.

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Nachrichten

2011. 09. 07.

Das Szegediner Gewürzpaprika Konsortium hat unter der Leitung der Firma Rubin Kft. den Szegediner Gewürzpaprika unter Schutz der Ursprungsbezeichnungen und geographischer Angaben gezogen. Dieser Schutz der Ursprungsbezeichnungen, die dazugehörende Produktbeschreibung und das Kontrollsystem garantiert, dass von der Rubin Kft. hergestellte Szegediner Gewürzpaprika der König der Gewürzpaprika und Gewürzpaprika von Königen sein soll. Die Firma Rubin Paprikafeldolgozó Kft. ist in Szeged, im traditionellen Zentrum des Gewürzpaprikaanbaues, der eine Vergangenheit von mehreren hundert Jahren hat, ansassig. Als Ergebnis der Produktionserfahrungen von Generationen wurde der Szegediner Gewürzpaprika mit charakteristischem Aroma veredelt. Mit den herkömlichen Mahlsteinen, die in der modernen technologischen Linie eingebaut sind, erreichen wir die Erschlissung der Farbe und des Aromas dieses ausgezeichneten Grundmaterials. Wenn Sie ihre Speisen mit ungarischer Gewürzpaprika von hervorragender Qualität noch würziger machen möchten, wählen Sie SZEGEDINER GEWÜRZPAPRIKA hergestellt von der Firma RUBIN KFT!

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Szegediner Gewürzpaprika

 

Die Rubin GmbH hat im 2008 die Leitung des Szegedi Paprika Consortium mit dem Ziel übernommen, um den geographischen Schutz der Szegediner Gewürzpaprikapulver durch den EU (geschützte Ursprungsbezeichnung) zu erlangen. Als Ergebnis hat der Szegediner Gewürzpaprika den geographischen und geschützten Ursprungsbezeichnung im Oktober 2010 erhalten.

Der Rechtschutz der herkömlichen Agrarerzeugnisse und Lebensmittel wird auf gemeinschaftlicher Ebene durch Verordnungen der Europäischen Union garantiert ( VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006). 

 

 

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